In Ergänzung der Allgemeinen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes werden die nachfolgenden Bedingungen mit Abschluss des Reisevertrags vereinbart:
1) Abschluss des Reisevertrags
Der Reisevertrag, der bei Anmeldung 4TOURS (Olaf Kabelka) vom Reisenden verbindlich angeboten wird, kommt mit der Annahme durch 4TOURS (Olaf Kabelka) zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung kann vom Reisenden selber oder von dem von ihm beauftragten Reisebüro durchgeführt werden. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch 4TOURS (Olaf Kabelka), jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung bei 4TOURS (Olaf Kabelka) gebunden. (Diese Zeit kann im Ausnahmefall benötigt werden, um die Ver-, fügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen.) Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung von 4TOURS (Olaf Kabelka) an den Reisenden oder an das Reisebüro zustande, bei dem der Reisende gebucht hat. Das Reisebüro ist von dem Reisenden mit der Anmeldung bevollmächtigt, die Reisebestätigung von 4TOURS (Olaf Kabelka) entgegenzunehmen. Durch die Buchungsbestätigung nimmt 4TOURS (Olaf Kabelka) das selbständige Vertragsangebot jedes einzelnen in der Buchungsbestätigung bezeichneten Reiseteilnehmers an.
Weicht der Inhalt dieser Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Reisenden ab, so entspricht dies einem neuen Angebot von 4TOURS (Olaf Kabelka), an welches sich 4TOURS (Olaf Kabelka), für die Dauer von 10 Tagen gebunden hält. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindefrist 4TOURS (Olaf Kabelka) die Annahme erklärt. Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und zur Kundenbetreuung verwertet.
Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und der Buchungsbestätigung durch 4TOURS (Olaf Kabelka) . Einbezogen in den Reisevertrag - und damit verbindlich - sind diese Reisebedingungen, die wichtigen allgemeinen Hinweise vor den Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen, Preise und sonstigen Erläuterungen zu den Reisen im einzelnen und allgemeinen im für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reisekatalog soweit nicht in der Anmeldung und Reisebestätigung ausdrücklich etwas anders vereinbart ist.
Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reisekatalog beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit 4TOURS (Olaf Kabelka). Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich geschlossen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisekatalogs, einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherung zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung auf den Reisepreis von Euro 200,- bis Euro 400,- zu leisten, mindestens jedoch 10% des Reisepreises, falls dies in der Reisebeschreibung bzw. Reisebestätigung nicht anders gefordert ist. Die Restzahlung muss in jedem Fall ohne weitere Aufforderung 4 Wochen vor Reiseantritt bei 4TOURS (Olaf Kabelka) eingegangen sein, woraufhin die Reisepapiere erstellt werden und dem Reisenden bzw. dem Reisebüro, in dem die Reise angemeldet wurde, unverzüglich zugesandt werden.
Bitte bedenken Sie, dass eine Überweisung nicht selten 10 Tage dauert. Wir bitten um Verständnis, dass ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Antritt der Reise besteht. Bei der Nichteinhaltung des Zahlungsziels kann 4TOURS (Olaf Kabelka) vom Vertrag zurücktreten und die in diesen Reisebedingungen aufgeführten "Stornogebühren bei Rücktritt durch den Kunden" geltend machen. Bitte benachrichtigen Sie 4TOURS (Olaf Kabelka) umgehend, wenn Sie bzw. Ihr Reisebüro trotz fristgerechter Bezahlung Ihre Reisedokumente nicht 7 Tage vor Reiseantritt erhalten haben. Wenn Sie 4TOURS (Olaf Kabelka) nicht benachrichtigen und diese Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, muss dies als kostenpflichtiger Rücktritt seitens des Reisenden behandelt werden.
4) Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von 4TOURS (Olaf Kabelka) nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, 4TOURS (Olaf Kabelka) ist verpflichtet, die Kunden über nicht lediglich geringfügige Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird 4TOURS (Olaf Kabelka) ihnen einen kostenlosen Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung anbieten 4TOURS (Olaf Kabelka) bzw. der verantwortliche Reiseleiter hat jederzeit das Recht vor Beginn oder während der Reise die geplante Route völlig zu ändern, falls Umstände dazu zwingen oder eine solche Maßnahme als unumgänglich nötig angesehen wird. Leistungsänderungen • infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außer- gewöhnlicher Umstände, wie z.B. Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den genannten Beispielen gleich kommen, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B. Entzug der Landerechte, Beschlagnahme. von Unterkünften oder Transportmitteln, Embargos, staatliche Betretungsverbote oder einschränkende Maßnahmen entgegen der bisherigen Praxis), witterungsbedingte Probleme, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkunftsstätten oder technische, den fristgemäßen Einsatz objektiv hindernde Defekte am Transportgerät und höhere Gewalt, sind 4TOURS (Olaf Kabelka) in jedem Fall gestattet.
4TOURS (Olaf Kabelka) behält sich vor, den Reisepreis aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Devisen und Kursschwankungen, Änderungen der Treibstoffkosten, Abgaben, Steuern, Gebühren, Tarife und ähnliches) nachträglich in dem Umfang zu ändern, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen und wenn zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reiseantritt mehr ais zwei Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, so wird der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Sollten Preiserhöhungen aufgrund der oben genannten Fälle innerhalb des Zeitraums von 4 Monaten vor Reiseantritt zulässig sein, behält sich 4TOURS (Olaf Kabelka) vor, dies aus schwerwiegenden Gründen zu tun. Auch dann wird der Kunde ausreichend vor Reiseantritt informiert.
5) Vertragspflichten von 4TOURS (Olaf Kabelka)
4TOURS (Olaf Kabelka) hat seine Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes zu erbringen, 4TOURS (Olaf Kabelka) schuldet dem Reiseteilnehmer insbesondere
- die gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
unter der Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit, sofern 4TOURS (Olaf Kabelka) selbst Reiseveranstalter oder Leistungserbringer im eigenen Namen ist.
6) Haftung bzw. Beschränkung der Haftung von 4TOURS (Olaf Kabelka)
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich 4TOURS (Olaf Kabelka) gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen. Kommt 4TOURS (Olaf Kabelka) die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet 4TOURS (Olaf Kabelka) insoweit ausschließlich nach Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von Warschau, Den Hag und Guadalajara neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft).Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen vor. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Die Haftung von 4TOURS (Olaf Kabelka) gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder 4TOURS (Olaf Kabelka) für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7) Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
Ist 4TOURS (Olaf Kabelka) lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet 4TOURS (Olaf Kabelka) nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistung selbst. Dies gilt insbesondere auch für die im Katalog als Möglichkeit oder Gelegenheit beschriebenen Ausflüge, die von anderen Leistungsträgern durchgeführt werden. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben 4TOURS (Olaf Kabelka) gegenüber. Sie stellen keine Zusicherung von 4TOURS (Olaf Kabelka) gegenüber dem Reisenden dar. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsauweis ausgestellt, so erbringt 4TOURS (Olaf Kabelka) insoweit Fremdleistung, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung .der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, 4TOURS (Olaf Kabelka) kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages:
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet 4TOURS (Olaf Kabelka) innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag, in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung, kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, 4TOURS (Olaf Kabelka) erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von 4TOURS (Olaf Kabelka) verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet 4TOURS (Olaf Kabelka) den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
Schadenersatz:
Sofern 4TOURS (Olaf Kabelka) einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.
9) Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn, Umbuchung, Ersatzperson.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Reiserücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann 4TOURS (Olaf Kabelka) Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes wird 4TOURS (Olaf Kabelka) gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich, mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigen.
4TOURS (Olaf Kabelka) ist berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen, die sich wie folgt berechnet. Sie sind selbstverständlich berechtigt, gegenüber 4TOURS (Olaf Kabelka) nachzuweisen, dass ein Schaden noch nicht entstanden ist bzw. wesentlich niedriger ist als die von uns berechnete Pauschale.
Es werden folgende Stornosätze berechnet:
bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. Tag bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. Tag bis inkl. 08. Tag vor Reisebeginn 75%
ab den 07. Tag vor Reisebeginn 90%.
Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
Insgesamt aber kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen (gilt für alle Reisen).
Umbuchungen:
Umbuchungen von Reiseterminen, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den oben genannten Bedingungen und Stornokosten und nachfolgender Neuanmeldung möglich, soweit verfügbar.
Auf Eintrittskarten jeglicher Art, Tickets für Stadtrundfahrten, Besichtigungen sowie namentlich ausgestellte Flugtickets entfallen 100% Stornogebühr.
10) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von 4TOURS (Olaf Kabelka) zu vertretenen Gründen, nicht in Anspruch so besteht kein Anspruch des Reiseteilnehmers auf anteilige Rückerstattung, 4TOURS (Olaf Kabelka) bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an 4TOURS (Olaf Kabelka) zurückerstattet worden sind. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
11) Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen (Reisemängeln) mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Reiseleitung, sofern eine solche eingesetzt ist, zur Kenntnis zu bringen. Bei Individualprogrammen ohne Reiseleitung müssen Beanstandungen der zuständigen Vertretung von 4TOURS (Olaf Kabelka) vor Ort zur Kenntnis gebracht werden, deren Anschrift mit den jeweiligen Reiseunterlagen mitgeteilt wird. Falls das nicht möglich sein sollte, muss 4TOURS (Olaf Kabelka) an dessen Sitz benachrichtigt werden. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die Bemängelung des Reisenden unverschuldet unterbleibt. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
12) Rücktritt und Kündigung durch 4TOURS (Olaf Kabelka)
4TOURS (Olaf Kabelka) kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei ausgewiesenen Gruppenreisen kann 4TOURS (Olaf Kabelka) bis zum 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine im Katalog genannte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, 4TOURS (Olaf Kabelka) verpflichtet sich, den Reisenden unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit der Reise zu unterrichten. Selbstverständlich erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis ebenso unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat 4TOURS (Olaf Kabelka) den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Bei Gründen die im Verhalten des Reiseteilnehmers liegen:
4TOURS (Olaf Kabelka) kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters - auch durch die Reiseleitung - nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern zurückerstatteten Beträge, nach Eingang dieser.
Bis 21 Tage vor Reiseantritt kann 4TOURS (Olaf Kabelka) vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für 4TOURS (Olaf Kabelka) deshalb unzumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise für 4TOURS (Olaf Kabelka) entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Dies gilt jedoch nicht, wenn 4TOURS (Olaf Kabelka) die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Der Reisende muss unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für eine Nichtdurchführbarkeit der Reise hiervon in Kenntnis gesetzt werden. Der eingezahlte Reisepreis wird selbstverständlich zurückerstattet.
13) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise aufgrund einer beim Vertragsabschluß nicht vorhersehbaren höheren Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl 4TOURS (Olaf Kabelka) als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen, 4TOURS (Olaf Kabelka) zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist 4TOURS (Olaf Kabelka) verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last
14) Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Die Angaben in unserem Katalog beziehen sich nur auf Bürger der Bundesrepublik Deutschland und entsprechen dem Stand vom 15.7.1992. Sofern es 4TOURS (Olaf Kabelka) möglich ist, wird der Kunde über mögliche Änderungen informiert. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen dieser Bestimmungen jederzeit erfolgen können. Dem Reiseteilnehmer wird deshalb dringend empfohlen sich selbständig und in ausreichendem Zeitabstand vor Reiseantritt über die Bestimmungen bei den entsprechenden Ämtern bzw. diplomatischen Vertretungen selbst zu informieren. In der Person des Reisenden begründete persönliche Umstände (Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, Einreiseverbote, frühere Eintragungen im Pass etc.) können bei unseren Angaben nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind. Für nicht deutsche Staatsbürger gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann 4TOURS (Olaf Kabelka) den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
4TOURS (Olaf Kabelka) haftet nicht für die nicht rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
15) Geltendmachung von Ansprüchen nach Reisende, Abtretungsverbot und Verjährung
Geltendmachung:
Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den von 4TOURS (Olaf Kabelka) erbrachten bzw. völlig oder teilweise nicht erbrachten Leistungen stehen, ungeachtet aus welchem Rechtsgrund, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber 4TOURS (Olaf Kabelka) geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die einzelnen Beanstandungen müssen so detailliert sein, dass sie für 4TOURS (Olaf Kabelka) nachprüfbar sind. Diese Frist wird auch vereinbart für die Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen des Reiseteilnehmers aufgrund Kündigung des Reisevertrags wegen Mangels oder bei Höherer Gewalt. Reiseleitungen bzw. Vertretungen von 4TOURS (Olaf Kabelka) im Urlaubsgebiet und das vermittelnde Reisebüro sind nicht bevollmächtigt oder befugt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf
Schadensersatz, mit Wirkung für 4TOURS (Olaf Kabelka) anzuerkennen.
Die Abtretung:
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus dem Vertragsverhältnis mit 4TOURS (Olaf Kabelka) an Dritte, auch an den Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen ausgeschlossen.
Verjährung:
Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber 4TOURS (Olaf Kabelka) , gleich aus welchem Grund, jedoch mit der Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung, verjähren 6 Monate nach dem vertraglich festgelegten Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Hat der Reisende Ansprüche gegenüber 4TOURS (Olaf Kabelka) geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem 4TOURS (Olaf Kabelka) die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
16) Gültigkeit der Katalog-/Prospektangaben
Druckfehler können sich überall einschleichen. Für Druckfehler - in welchem Zusammenhang auch immer - und deren Folgen für den Reisenden bzw. 4TOURS (Olaf Kabelka) haftet 4TOURS (Olaf Kabelka) nicht. Änderungen bleiben vorbehalten.
17) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes §§ 651a ff BGB, soweit 4TOURS (Olaf Kabelka) nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen oder Reiseprogrammen fremder Veranstalter ist.
18) Gerichtsstand
Der Reisende kann 4TOURS (Olaf Kabelka) nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von 4TOURS (Olaf Kabelka) gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden Maßgebend. Es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von 4TOURS (Olaf Kabelka) maßgebend.